Bezirke Neukölln und Pankow von Berlin

Friedhöfe: Planungsrechtliche Sicherung von baulichen Entwicklungen auf ehemaligen Friedhofsflächen für deren zukunftsfähige Nutzung

B-Plan XIV-269-1b_Vorentwurf_11-2019
B-Plan XIV-286a_Entwurf_09-2018
03_B-Plan 3-84_Städtebauliches Konzept 3D-Skizze_2018
Bebauungsplan XIV-269-1b „St. Jacobi-Kirchhof II – Ost“ (Berlin-Neukölln)
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine arrondierende mehrgeschossige Wohn- und Geschäftsbebauung sowie ein Umweltzentrum entlang der Hermannstraße und für die denkmalgerechte Nachnutzung der bestehenden Kapelle schaffen. Parallel erfolgt die Aufhebung des Landschaftsplans für den betreffenden Geltungsbereich.

Bebauungsplan XIV-286a „Emmauskirchhof West“ (Berlin-Neukölln)

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die geplante Umnutzung der Fläche des ehemaligen Kinderkrankenhauses südlich des Mariendorfer Wegs und der westlichen Teilfläche des ehemaligen Friedhofs „Emmauskirchhof“. Ziel ist es, auf diesen Flächen dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen.

Bebauungsplan 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ (Berlin-Pankow)

Aufstellung des Bebauungsplans 3-84 auf einer Teilfläche des Friedhofs Georgen-Parochial III zwischen der Gustav-Adolf-Straße, der Kleingartenanlage „Frieden“ e.V. und der Roelckestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee. Es ist beabsichtigt, auf Grundlage des im Auftrag des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte entwickelten und mit dem Bezirksamt Pankow abgestimmten städtebaulichen Konzepts „Friedhof Georgen-Parochial III und Segensfriedhof“ (GRUPPE PLANWERK, 2018), ein soziales Wohnquartier (mit ca. 43.000 m² Geschossfläche Wohnen, d.h. 615 bis 625 Wohneinheiten) zu entwickeln und einen neuen Grundschulstandort (auf einer Fläche von ca. 1,3 ha) zu schaffen, um den steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sowie an sozialer Infrastruktur zu decken. Wesentliche Schwerpunkte des Bebauungsplans sind die Arrondierung der Festsetzungen im Einklang mit dem städtebaulichen Konzept insbesondere in Hinblick auf die bestehenden Baumalleen und deren Sicherung.

Verfahrensart:
Angebotspläne im Regelverfahren

Geltungsbereich:
0,8 ha (B-Plan XIV-269-1b)
4,7 ha (B-Plan XIV-286a)
5 ha (B-Plan 3-84)

Bearbeitungszeitraum:
seit 2019 (B-Plan XIV-269-1b)
seit 2019 (B-Plan XIV-286a)
seit 2020 (B-Plan 3-84)

Auftraggeber:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
in enger Abstimmung mit dem Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte